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1. Anwendungsbereich
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Geschäften zugrunde, die wir mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten abschließen.

2. Angebot, Bestellung und Vertragsinhalt
2.1 Wird mit der Bestellung des Kunden nicht ein von uns schriftlich gemachtes Angebot unverändert angenommen, dann kommt der Kaufvertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung zustande.

2.2 Abreden, die abweichend von unserem schriftlichen Angebot, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder von einem schriftlichen Vertrag sowie diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen getroffen werden, sind nur in der Schriftform rechtsgültig. Die Schriftform kann durch unseren Bestätigungsbrief ersetzt werden. Auch Abänderungen dieser Schriftformvereinbarung bedürfen der schriftlichen Form.

2.3 Mangels ausdrücklicher, von uns bestätigter Preisvereinbarung sind diejenigen Preise verbindlich, welche unsere bei Vertragsabschluß geltenden Preislisten ausweisen. Nach Vertragsabschluß eintretende Änderungen unserer Preislisten, die auf Erhöhungen der Rohstoffpreise , der Preise von Vorlieferenten oder der Löhne beruhen sind verbindlich, wenn die Lieferung erst 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt.

2.4 Die Preise verstehen sich , wenn der Kunde den Liefergegenstand für seinen Beruf oder sein Gewerbe benutzt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne jeden Abzug bei Barzahlung.

2.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

2.6 Fällt uns bei den Vertragsverhandlungen ein Verschulden zur Last haften wir auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Lieferung
3.1 Eine vereinbarte Lieferzeit, deren Ablauf nicht nach dem Kalender bestimmt ist, beginnt mit Vertragsabschluß .

3.2 Die Lieferung erfolgt frei Haus. Aufträge unser 150,00 Euro bedingen jedoch einen Zufuhrkostenanteil von 10,-- Euro

3.3 Durch Eintritt unvorhergesehener Ereignisse verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Unvorhergesehene Ereignisse sind insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe sowie alle Verzögerungsursachen, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Eintritt solcher Verzögerungsursachen sind beide Vertragsteile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Kommen wir mit der von uns geschuldeten Lieferung in Verzug, ist uns vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen. Halten wir diese Nachfrist nicht ein, dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3.5 Ein Anspruch auf Schadensersatz des Kunden wegen Verzugs oder wegen einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeiten der Lieferung steht dem Kunden nur zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, ,die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.

4.2 Bei der Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

4.3 Der Verkäufer tritt hiermit die Forderung aus einem Warenverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.

4.4 Soweit die Gesamtforderung des Verkäufers durch solche Abtretungen zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert ist, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben

4.5 Leihspender dürfen nur mit den von uns gelieferten Produkten bestückt werden. Bei Verwendung von Fremdprodukten werden die Spender von uns kostenpflichtig abmontiert und eine Benutzungspauschale in Rechnung gestellt.

4.6 Eine etwaige Warenrückname erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrage.

5. Mängelhaftung
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren unverzüglichzu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen. Stellen sich später verborgene Mängel heraus, muss er diese unverzüglich anzeigen.

5.2 Bei allen Mängeln, bei denen wir haften, hat der Kunde zunächst nur Anspruch auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlägen der Ersatzlieferung bleibt ihm das Recht auf Minderung oder Wandlung vorbehalten. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz- oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

6. Zahlung
6.1 Die Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel gelten nur dann als Zahlungsmittel, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

6.2 Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen, oder ist auf unserer Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben, sind die Zahlungen Zug um Zug gegen Lieferung der Ware fällig.

6.3 Sind Ratenzahlungen vereinbart, dann ist der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, wenn der Auftrageber mit mindestens 2 Raten in Verzug gerät und der Betrag mit welchem er in Verzug ist, mindestens dem 10. Teil des Kaufpreises entspricht.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskont die Geltendmachung des zusätzlichen Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.

6.5 Der Kunde kann gegen unsere Zahlungsforderung mit Gegenansprüchen nur aufrechnen oder wegen dieser ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.6 Zahlung innerhalb 14 Tagen netto Kasse.

6.7 Bei Einleitung des gerichtlichen Einzugsverfahrens wird sofort die Gesamtforderung fällig.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort ist Lörrach.

7.2 Das für den Erfüllungsort örtlich zuständige Gericht ist als Gerichtsstand vereinbart, für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
a.) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend Gemacht werden;
b.) der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
c.) der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

9. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten- soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig-, in unserer EDV-Anlage speichern und verarbeiten.

Stand Juli 2008

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